Jagdliches Schießen
Die ethischen und gesetzlich verankerten Grundsätze des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit fordern von jedem Jäger, dass Wild so zu erlegen, dass große und vermeidbare Schmerzen und Qualen vermieden werden.
Deshalb müssen Jäger jeden Alters bestimmte Mindestanforderungen in den Schießleistungen erbringen.
Ähnlich wie beim Autofahren ist allein mit der Jägerprüfung nicht gesichert, dass der Prüfungsabsolvent tatsächlich über ausreichende Fertigkeiten verfügt, um in der Praxis bestehen zu können. Da die echte Jagdausübung auf lebendes Wild erfolgt, ist es dringend geboten, zusätzlich zur Jagdausübung seine Fertigkeiten auf dem Schießstand zu schulen.
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Sehr wichtig ist dabei nicht nur der Schuss vom Ansitz auf Nieder- und Hochwild, sondern vor allem der Schuss auf den laufenden Keiler als Übung für Drückjagden. Nur wer seine Waffe kennt und in Ruhe am Stand geübt hat, wird die notwendige Sicherheit mitbringen, waidgerecht jagen zu können. Neben der eigentlichen Jagdausübung müssen die Jäger auch die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheitsbelange im Umgang mit Ihren Waffen gewährleisten.
Im Herbst, vor den Treibjagden auf Hasen und der Wasserjagd auf Ente, muss der Flintenschuss auf Tontauben geübt werden. Dadurch steigt der Jagderfolg und das Wild wird waidgerecht erlegt.
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Deshalb sollte der verantwortungsvolle Jäger die moralische Verpflichtung haben, durch regelmäßigen Besuch unserer Schießanlagen und ständiges Training dies zu verbessern und zu stabilisieren.
Beauftragter für Schießwesen
Jürgen Härtl
Rüblandener
Straße12, 91242 Ottensoos
Telefon 09123/6557
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